Veranstaltungsbedingungen

Veranstaltungsbedingungen von Bestattungen Nehrkorn

(1) Geltungsbereich

Nachfolgende Veranstaltungsbedingungen von Bestattungen Nehrkorn (einer Niederlassung der Menge GmbH) werden durch den Kauf einer Eintrittskarte zu einer unserer Veranstaltungen gültig und gelten für die Besucher der jeweiligen Veranstaltung. Beim Kauf der Eintrittskarten wird auf die Gültigkeit dieser Bedingungen hingewiesen. Beim Betreten einer Veranstaltungsstätte gilt für den Besucher zudem die jeweilige Hausordnung. Das jeweilige Hausrecht am Veranstaltungstag liegt bei Bestattungen Nehrkorn.

(2) Zutritt zu den Veranstaltungen

Der Zutritt zu einer Veranstaltung bei Bestattungen Nehrkorn ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich, bzw. dem Nachweis über den Kauf einer oder mehrerer Eintrittskarten (über das jeweilige Verfahren wird Bestattungen Nehrkorn vor der Veranstaltung per E-Mail den Besucher informieren). Wird die laufende Veranstaltung vor ihrem Ende verlassen, ist das Wiederbetreten mit dem Einlasspersonal abzusprechen. In der Regel erhält der Besucher für das Wiederbetreten eine „Auslasskarte“. Nach dem Ende der Veranstaltung ist die Veranstaltungsstätte ohne große Verzögerung zu verlassen.

(3) Jugendschutz

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, untersagt. Zu allen Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.

(4) Gesundheitsschutz

Bei Veranstaltungen kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen können. Die Besucher werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen (z.B. Kopfhörer zum Ohrschutz) zu ergreifen und ausreichend Abstand zu den Lautsprecherboxen zu halten.

(5) Verbot des Eintrittskarten-Handels

Bestattungen Nehrkorn hat das alleinige Recht am Veranstaltungstag in der Veranstaltungsstätte und im Vorfeld Eintrittskarten für die betreffende Veranstaltung über verschiedene Vertriebswege zu verkaufen. Dritten ist der Verkauf von Eintrittskarten untersagt. Dies gilt auch für den gewerblichen Wiederverkauf von Eintrittskarten.

(6) Persönlichkeitsrechte / Programmmitwirkung

Bei der Veranstaltung wirkt der Zuschauer im Programm mit und erklärt sich hiermit als Besucher der Veranstaltung damit einverstanden, dass er möglicherweise bei der Ausstrahlung der Aufzeichnung dieser Veranstaltung via Rundfunk und/oder TV oder ihrer sonstigen Verwertung (insbesondere Presse) im Bild zu sehen ist.

(7) Haftung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit Bestattungen Nehrkorn, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Bestattungen Nehrkorn haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, insbesondere nicht für ggf. in Verwahrung genommene Gegenstände. Bestattungen Nehrkorn haftet auch nicht für die Garderobe am Veranstaltungsort.

(8) Ton-, Bild- und Filmaufnahmen / Urheberrechte

Es dürfen keine professionellen / gewerblichen Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung gemacht werden, bzw. Aufnahmen zur gewerblichen Nutzung erstellt werden! Daher ist das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- und Videokameras aller Art nicht gestattet. Presse-Mitarbeiter wenden sich bitte zeitig vor Veranstaltungsbeginn bei Bestattungen Nehrkorn, damit deren Akkreditierung abgestimmt werden.
NICHT untersagt sind Aufnahmen durch das Publikum – mit gängigen Mobiltelefonen – für den privaten Gebrauch, inkl. deren Nutzung auf Socialmedia-Plattformen.

(9) Sicherheitsbestimmungen / Mitbringen von Gegenständen & Tieren

Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen in die Veranstaltungsräume ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und Bestattungen Nehrkorn behält sich das Recht vor die Person von der Veranstaltung auszuschließen. Bestattungen Nehrkorn behält sich auch vor, einzelne Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke, etc. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen. Das Mitbringen von Tieren zu den Veranstaltungen ist untersagt. Der Zutritt zu den Veranstaltungen für Begleithunde, bzw. Blindenhunde ist im Vorfeld der Veranstaltung mit Bestattungen Nehrkorn abzusprechen.

(10) Störung der Veranstaltung / Ordnungs- und Sicherheitspersonal

Offensichtlich betrunkenen und berauschten Personen ist der Zutritt zur Veranstaltungsstätte untersagt. Bestattungen Nehrkorn behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren. Den Anweisungen von Bestattungen Nehrkorn ist unbedingt Folge zu leisten. Dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

(11) Absage und Verlegung von Veranstaltungen / Eintrittskarten-Rückgabe

Bestattungen Nehrkorn behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich (in direkter Umgebung) und/oder terminlich zu verlegen (z. B. wegen Erkrankung der Künstlerin/des Künstlers, wegen extremen Wetterlagen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder anderen Gründen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Veranstaltung nicht absehbar/planbar waren).

Die Absage wird von Bestattungen Nehrkorn unverzüglich über die Homepage (www.bestattungen-nehrkorn.de), per E-Mail an die Buchung angegebene Adresse und auf telefonische Anfrage bei Bestattungen Nehrkorn bekannt gegeben.

Vor größeren Aufwendungen für den Besuch, bzw. die Anreise zu der Veranstaltung wird dringend Einsicht in die o.g. Homepage oder telefonische Anfrage empfohlen.

Der Ticketpreis wird nur aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gemäß Nachweis ersetzt.

Sollten Karten als Eintrittskontrolle versendet worden sein, ist eine Rückerstattung bei Verlust nicht möglich. Das gilt auch für die Buchungsbestätigung per E-Mail, wenn sie als Eintrittskontrolle versendet wurde.

Es besteht nämlich kein Widerrufsrecht für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen.

Das bedeutet, dass Eintrittskarten vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind.

(12) Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des deutschen Datenschutzrechtes nur in Bezug auf die durchgeführte Veranstaltung verwendet und streng vertraulich behandelt. Bestattungen Nehrkorn ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhaltenen Daten der Besucher im Rahmen des Datenschutzrechts zu bearbeiten und zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Veranstaltungsdurchführung erforderlich ist.

(13) Hausordnung Bestattungen Nehrkorn

Einlass und freie Sitzplatzwahl ab ca. 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz oder mehrere zusammenhängende Plätze besteht nicht.

Ein Ausschank während der Vorstellung ist nicht gestattet.

Parkplätze stehen rund um den Veranstaltungsort zur Verfügung.

Sicherheit: Notausgänge sind unbedingt frei zu halten. Den Sicherheitsanweisungen des technischen Personals und der Geschäftsleitung, bzw. des Veranstaltungsbetreuers ist in jedem Fall Folge zu leisten.

(14) Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Veranstaltungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung für alle mit Bestattungen Nehrkorn abgeschlossenen oder von ihr vermittelten Verträge, auch im grenzüberschreitenden Verkehr, ist Gelsenkirchen.

Stand: Juni 2023

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Versteht sich von selbst, dass wir dem Tod nahe sind. Deswegen konnten wir ihn für unsere ehemalige Kirche begeistern und freuen uns sehr, dass er uns besuchen wird.

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